Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses am 3. Februar 2021

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf weitere Unterstützungsleistungen in der Corona-Pandemie geeinigt.

Sie wollen damit die negativen Folgen der Corona-Pandemie für Familien, Geringverdiener, Wirtschaft und

Kultur abfedern. Dies betrifft u.a. einen weiteren Kinderbonus, die Erweiterung des Verlustrücktrages,

die Förderung Kulturschaffender sowie die verlängerte Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie.

Erste Einzelheiten ergeben sich aus dem Ergebnispapier.

 

Gemeinschaftsprogramm Eurodrohne

Die Eurodrohne ist ein primär als Aufklärungssystem konzipiertes, multinationales

Gemeinschaftsprojekt gemeinsam mit Frankreich, Italien und Spanien. Die Koalitionspartner

vereinbaren, die notwendigen Beschlüsse herbeizuführen, damit die Verträge zur Entwicklung

und Beschaffung der Eurodrohne wie geplant im März unterzeichnet werden können. Der

Industrievertrag umfasst keine Bewaffnung der Eurodrohne.

 

Steuerlicher Verlustrücktrag

Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10

Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Das schafft in der Krise

die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten.

 

Coronazuschuss

Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten aufgrund der durch die COVID-19-

Pandemie ihnen entstehenden Mehraufwendungen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe

von 150 Euro.

 

Kinderbonus

Familien sind besonders von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Pro Kind

wird auf das Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Dieser Bonus wird

mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht

auf die Grundsicherung angerechnet.

 

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung

Mit dem erleichterten Zugang zum SGB II hat die Bundesregierung vielen krisenbedingt

plötzlich in Not geratenen Selbständigen und Beschäftigten mit kleinen Einkommen eine

Absicherung geboten. Um Sicherheit in unsicheren Zeiten zu bieten, wird der erleichterte

Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2021 verlängert analog zur

pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.

 

Mehrwertsteuersenkung Gastronomie

Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen und können durch die

bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Die

Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird daher über den 30. Juni hinaus befristet

bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.

 

Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise

Der Kulturbereich ist in der Corona-Krise besonders betroffen. Deshalb wird ein

Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von

1 weiteren Milliarde Euro aufgelegt.