Die Koalitionsfraktionen haben sich auf weitere Unterstützungsleistungen in der Corona-Pandemie geeinigt.
Sie wollen damit die negativen Folgen der Corona-Pandemie für Familien, Geringverdiener, Wirtschaft und
Kultur abfedern. Dies betrifft u.a. einen weiteren Kinderbonus, die Erweiterung des Verlustrücktrages,
die Förderung Kulturschaffender sowie die verlängerte Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie.
Erste Einzelheiten ergeben sich aus dem Ergebnispapier.
Gemeinschaftsprogramm Eurodrohne
Die Eurodrohne ist ein primär als Aufklärungssystem konzipiertes, multinationales
Gemeinschaftsprojekt gemeinsam mit Frankreich, Italien und Spanien. Die Koalitionspartner
vereinbaren, die notwendigen Beschlüsse herbeizuführen, damit die Verträge zur Entwicklung
und Beschaffung der Eurodrohne wie geplant im März unterzeichnet werden können. Der
Industrievertrag umfasst keine Bewaffnung der Eurodrohne.
Steuerlicher Verlustrücktrag
Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10
Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Das schafft in der Krise
die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten.
Coronazuschuss
Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten aufgrund der durch die COVID-19-
Pandemie ihnen entstehenden Mehraufwendungen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe
von 150 Euro.
Kinderbonus
Familien sind besonders von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Pro Kind
wird auf das Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Dieser Bonus wird
mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht
auf die Grundsicherung angerechnet.
Erleichterter Zugang zur Grundsicherung
Mit dem erleichterten Zugang zum SGB II hat die Bundesregierung vielen krisenbedingt
plötzlich in Not geratenen Selbständigen und Beschäftigten mit kleinen Einkommen eine
Absicherung geboten. Um Sicherheit in unsicheren Zeiten zu bieten, wird der erleichterte
Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2021 verlängert analog zur
pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.
Mehrwertsteuersenkung Gastronomie
Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen und können durch die
bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Die
Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird daher über den 30. Juni hinaus befristet
bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.
Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise
Der Kulturbereich ist in der Corona-Krise besonders betroffen. Deshalb wird ein
Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von
1 weiteren Milliarde Euro aufgelegt.