Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen am 12.11.2025 entschieden, dass er die Regelung im Bundesmodell für die Festsetzung der Grundsteuer für verfassungsgemäß hält.
Gegen das Urteil des BFH II R 3/25 wurde nunmehr unter dem Verfahren 1 BvR 472/26 Verfassungsbeschwerde eingereicht. Mit Verweis auf die Beschwerde kann Ruhen des Verfahrens beantrag werden.
