Grundsteuerreform / Klage wegen Verfassungswidrigkeit

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen am 12.11.2025 entschieden, dass er die Regelung im Bundesmodell für die Festsetzung der Grundsteuer für verfassungsgemäß hält.
Gegen das Urteil des BFH II R 3/25 wurde nunmehr unter dem Verfahren 1 BvR 472/26 Verfassungsbeschwerde eingereicht. Mit Verweis auf die Beschwerde kann Ruhen des Verfahrens beantrag werden.