Steuerpolitik in Zeiten von Corona

Die Corona-Pandemie führt voraussichtlich zu einer großen weltwirtschaftlichen Rezession. Neben steuerpolitischen Vorschlägen zur Wiederbelebung der Wirtschaft enthält eine aktuelle Publikation des DIW „Steuerpolitik in Zeiten von Corona“ vom 27.04.2020 auch Vorschläge wie die gestiegene Staatsverschuldung durch einen Corona Solidaritätszuschlag sowie einer Corona Vermögensabgabe zurückgeführt werden kann. Auch parteipolitisch werden bereits seit einiger Zeit höhere Abgaben für hohe Einkommen bzw. Vermögen diskutiert, die wir wie folgt kurz zusammenfassen:

 

Corona-Solidaritätszuschlag (SolZ)

  • für Haushalte mit hohen Einkommen zum teilweisen Abbau der durch Corona zusätzlich entstandenen Staatschulden
  • Überlegung 1: Analog zum jetzigen SolZ (ab 2021 nur noch von den oberen 10% der Einkommenspyramide zu entrichten) zusätzlicher Corona-SolZ von 7,5% der Einkommensteuer (ESt)
  • Überlegung 2: wie 1 allerdings nur für die oberen 5% der Einkommenspyramide
  • Überlegung 3 (ursprünglicher Vorschlag „Die Linke“): wie 1 allerdings für die oberen 20% der Einkommenspyramide
  • Für die Betroffenen würde der SolZ auf insgesamt 12,5% der ESt steigen
  • Zur Einordnung: zu den einkommensstärksten 10% gehört, wer als Single mindestens 3.440 € netto/Monat verdient (Studie DIW 2019)
  • Zum Vergleich aus 2015:

 

Corona-Vermögensabgabe

  • Für Haushalte mit hohen Vermögen zum teilweisen Abbau der durch Corona zusätzlich entstandenen Staatsschulden
  • Überlegung:
    • Einmalige Vermögensabgabe i. H. v. 10% beim reichsten Prozent
    • reichstes Prozent = 400.000 Haushalte, die jeweils ein Nettovermögen (nach Abzug von Schulden) von mehr als 2,5 Millionen € haben
    • Abführung der 10% über 10-20 Jahre an das Finanzamt
    • bei 20 Jahren 0,5% jährlich
  • Ausgenommen:
    • Betriebsvermögen
    • selbstgenutzte Immobilie
  • Rechenbeispiel:
    • Relevantes Vermögen = 3 Millionen € (ohne Betriebsvermögen, selbstgenutzte Immobilie, Abzug von Schulden etc.)
    • 10% = 300.000 €
    • über 10 Jahre je 1% = 30.000 € jährlich / über 20 Jahre je 0,5% = 15.000 € jährlich

 

Bemerkungen

  • Zur Vermeidung einer Doppelbelastung könnten die Corona-Abgaben miteinander verrechnet werden
  • bislang nur Vorschläge / wenig konkrete Informationen zur Ausgestaltung der Maßnahmen
  • verfassungsrechtliche Bedenken (beispielsweise sind Bemühungen um die Einführung einer „Reichensteuern“ im Zuge der Finanzkrise 2008/2009 gescheitert)

 

 

Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Stand 29.04.2020